AGB

§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters. Die Leistungen des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vertragsabschluss
Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Vermieter die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder schriftlich per Briefpost, E-Mail und/oder Telefax bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme).
Vertragspartner sind der Vermieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.
Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Gast den im Beherbergungsvertrag mitgeteilten Gesamtbetrag inkl. aller Nebenkosten unverzüglich nach der Buchung auf das im Beherbergungsvertrag angegebene Bankkonto leistet. Der Gast erklärt sich mit erfolgter Buchung des Ferienhauses oder der Appartements mit der Zahlung einverstanden.
Die Kosten für die Geldtransaktion (z.B. Überweisungsspesen) trägt der Gast.

§ 3 Beginn und Ende der Beherbergung
Der Vermieter ist verpflichtet, das vom Gast gebuchte Ferienobjekt bereitzuhalten und vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Gast hat das Recht die gemieteten Räume ab 16.00 Uhr bis 20:00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen.
Der Gast ist verpflichtet die gemieteten Räume am Tag der Abreise bis 11.00 Uhr freizumachen, vorher aufzuräumen und sauber zu hinterlassen. Der Vermieter ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind.
Bei Übergabe des Mietobjektes ist die Einrichtung, Wäsche, Geschirr und Hausrat zu überprüfen laut Übergabeprotokoll und auf eventuelle Mängel ist sofort hinzuweisen. Für die vom Mieter hinterlassenen Sachen wird keine Haftung übernommen.

§ 4 Rücktritt vom Mietvertrag
Rücktritt durch den Vermieter
Der Beherbergungsvertrag sieht die komplette Mietpreiszahlung inkl. aller Nebenkosten vor. Wurde der vereinbarte Betrag laut Mietvertrag vom Vertragspartner nicht fristgerecht (unverzüglich nach der Buchung) geleistet, kann der Vermieter ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.
Generell ist ein Bezug des Mietobjekts vom Gast bis spätestens 20 Uhr möglich. Erscheint der Gast später besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
Rücktritt durch den Gast
Wenn der Gast seine Buchung storniert, zahlt er einen Betrag in Höhe des gesamten Mietpreises.
Behinderungen der Anreise
Kann der Gast am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche, nicht selbst vom Gast verschuldete Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. extremer Schneefall, Hochwasser, Lawinenabgänge, etc.) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, steht dem Gast die Rückzahlung des geleisteten Mietpreises abzüglich einer Bearbeitungsgebühr für den Vermieter in Höhe von 170 Euro zu. Die unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände, die Anreisemöglichkeiten behindern und vom Gast nicht zu vertreten sind, sind vom Gast zu beweisen bzw. zu belegen.

§ 5 Rechte des Gastes
Durch den Abschluss eines Mietvertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benutzung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Gast hat seine Rechte gemäß Mietvertrag und Hausordnung auszuüben.

§ 6 Pflichten des Gastes
Der Gast ist verpflichtet, unverzüglich nach der Buchung das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gästen entstehen zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren. Akzeptiert der Vermieter Fremdwährungen, werden diese nach Tunlichkeit zum Tageskurs in Zahlung genommen. Sollte der Vermieter Fremdwährungen oder bargeldlose Zahlungsmittel akzeptieren, so trägt der Gast alle damit zusammenhängenden Kosten, etwa Erkundigungen bei Kreditkartenunternehmungen, Telegramme, usw.
Der Gast haftet dem Vermieter gegenüber für jedem Schaden, den der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Gastes Leistungen des Vermieters entgegennehmen, verursachen.
Das Mietobjekt darf nur mit der in der Bestätigung angegebenen Personenzahl bewohnt werden, wobei Kinder als volle Person/en zu rechnen sind.
Der Mieter ist für das Mietobjekt und dessen Einrichtung verantwortlich. Er hat es pfleglich zu behandeln und verpflichtet sich, alle die durch ihn und seine Mitbewohner verursachten Schäden zu ersetzen. Bei Abreise ist die Wohnung im sauberen Zustand zu hinterlassen. Eventuell verursachte Schäden werden geprüft und sind vom Gast zu begleichen. Auftretende Mängel sind sofort dem Vermieter zum Zwecke der Abhilfe anzuzeigen und im Sinne der Beweisführung möglichst bestätigen zu lassen.

§ 7 Rechte des Vermieters
Dem Vermieter steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistung zu.

§ 8 Pflichten des Vermieters
Der Vermieter ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem seinem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.

§ 9 Haftung des Vermieters für Schäden an eingebrachten Sachen
Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Vermieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird sich der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.

Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Anbieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.

Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus des Ferienobjektes und/oder am Inventar des Ferienobjektes schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen.

Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Anbieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Anbieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.

§ 10 Tierhaltung
Tiere dürfen nicht in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.
Der Gast bzw. sein Versicherer haften dem Vermieter gegenüber für den Schaden, den unerlaubt mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Vermieters, die der Vermieter gegenüber Dritten zu erbringen hat.

§ 11 Verlängerung der Beherbergung
Der Vertragspartner hat keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird. Kündigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts rechtzeitig an, so kann der Vermieter der Verlängerung des Mietvertrages zustimmen. Den Vermieter trifft dazu keine Verpflichtung.

§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz des Vermieters, wobei der Vermieter überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderem örtlichem und sachlich zuständigem Gericht geltend zu machen.
Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen sind nur für den persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt. Einer gewerblichen Nutzung durch Dritte wird ausdrücklich widersprochen.

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.


Fassung November 2019

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